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5 Bewerbungstipps für Jobs ohne Ausbildung

Das Bürgergeld ist da!

Erhöhung der bisherigen Leistungen, gestärktes Vertrauen zwischen Leistungsbeziehern und den Jobcentern, weitergehende Unterstützung auf dem Weg in langfristige und nachhaltige Beschäftigungen durch stärkere berufliche Weiterbildung, ganzheitliche Betreuung auf dem Arbeitsmarkt: nach langen Verhandlungen ist das Bürgergeld da!

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Die wichtigsten Fakten zum Bürgergeld

  • Das Bürgergeld ist eine staatliche Leistung für Menschen, die bedürftig sind, grundsätzlich arbeiten können, aber kein Arbeitslosengeld erhalten
  • Das Bürgergeld-Gesetz tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft
  • Das Bürgergeld erhalten alle, die aktuell einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld II (Hart 4) hatten
  • Das Bürgergeld muss, wenn aktuell schon der Anspruch auf das Arbeitslosengeld II (Hartz 4) besteht, nicht neu beantragt werden
  • Das Bürgergeld erhalten auch Menschen, deren Arbeitseinkommen nicht zum Lebensunterhalt reicht, als ergänzende Unterstützung
Seit Freitag, den 25. November 2022, ist es beschlossen: die neue Bürgergeld-Reform kommt und wir schon zu Januar 2023 bundesweit umgesetzt. Das Ziel dieser neuen Reform ist es, Arbeitssuchende durch Qualifizierung, Weiterbildung und ganzheitliche Betreuung durch die Jobcenter zu unterstützen. Anders als bisher, gibt es keinen Vermittlungsvorrang mehr (also die bevorzugte Vermittlung in eine Erwerbstätigkeit). Die Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses stehen beim Bürgergeld im Vordergrund.

Wieso gibt es jetzt Bürgergeld?

Lies hier nach, welche Ziele die neue Reform verfolgt!

Neben den großen Zielen und Neuerungen rund um das Thema Weiterbildung (vielleicht kannst du hier auch ja einen entsprechenden Link zum nächsten Content hinterlegen) bringt das Bürgergeld-Gesetz auch einige Neuerung in der Auszahlungshöhe, der privaten Vermögenssituation, der Wohnungssituation, den Karenzzeiten und den Sperrgründen mit sich.
Im Zuge der neuen Reform wurde auch die so genannte Karenzzeit eingeführt (Hier gerne auch wieder der Link zum nächsten Content). Die Karenzzeit beträgt 12 Monate und gilt ab dem Anfang des Monats, für den erstmals Leistungen bezogen werden.

Die wichtigsten Neuerungen zum Bürgergeld im Überblick

  • Die Grundsicherung für Arbeitssuchende wird nicht mehr entweder in Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld aufgeteilt, sondern einheitlich als Bürgergeld (Lies auch hierzu unseren Artikel zu: Hartz 4 vs. Bürgergeld: Die Unterschiede) gerne wieder mit Link 😊
  • Die Regelsätze steigen je nach Regelbedarfsstufe der Leistungsberechtigen zwischen 35- 53€
  • Die Angemessenheit der Wohnung wird erst nach 12 Monaten (Ende der Karenzzeit) geprüft
  • Bis zur Prüfung der Angemessenheit der Wohnung werden die Mietkosten übernommen
  • Die Kostenübernahme gilt nicht für die Heizkosten, diese werden, wie bisher im angemessenen Umfang gewährt
  • Während der Karenzzeit bleibt ein Vermögen von bis zu 40.000€ geschützt, für jede weitere Bedarfsgemeinschaft erhöht sich dieser Freibetrag um jeweils 15.000€
  • Nach Ablauf der Karenzzeit gilt ein Vermögensfreibetrag von 15.000€ für jede Person der Bedarfsgemeinschaft
  • Minderjährige muss bei Einkommensänderungen der Eltern, nur noch Überzahlungen bei Eintritt der Volljährigkeit zurückzahlen, wenn sie mehr als 15.000€ an Vermögen haben
  • Bis zu einer Bagatellgrenze von 50€ verzichten Jobcenter auf Rückforderungen
  • Die Sonderregelung für Ältere, dass sie nach einem Jahr des Leistungsbezuges nicht mehr als arbeitslos erfasst werden, wird aufgehoben
Die neue Reform des Bürgergeld-Gesetzes ist allerdings nicht mit einem bedingungslosen Grundeinkommen zu verwechseln! Mit dem Bürgergeld sollen nur die Menschen finanziell unterstützt werden, die bedürftig sind und grundsätzlich noch erwerbsfähig sind – aber keine Arbeit finden oder nur von dem ihrem Einkommen allein ihren Lebensunterhalt nicht bezahlen können.
Es ist also kein bedingungsloses Grundeinkommen, sondern die Sicherung der Grundbedürfnisse und zur Absicherung des Existenzminimums und ersetzt somit ab Januar 2023 die sogenannten Harz-IV-Leistungen.

Du möchtest die genauen Zahlen zur Höhe des Bürgergelds wissen oder nachschauen, ob du das neue Bürgergeld erhältst? Du findest in unserem FAQ Bereich die meistgestellten Fragen von uns, einfach und verständlich beantwortet!

Wieso gibt es jetzt Bürgergeld?

Das Bürgergeld ist die größte Sozialreform seit Jahren! Mit dem Bürgergeld will die Ampel-Koaltion Hartz VI endgültig hinter sich lassen – dafür stimmten 557 Abgeordnete, dagegen waren nur 98. Nachdem der Bundesrat ebenfalls für die neue Reform gestimmt hat, kann das neue Bürgergeld ab dem 1. Januar 2023 fließen!
Eines der wichtigsten Gründe für die neue Reform ist die geänderte Vorgehensweise der Jobcenter gegenüber Arbeitslosen: Menschen in der Grundsicherung werden in der Zukunft besser qualifiziert und haben höhere Chancen den richtigen Job im Arbeitsmarkt zu finden. Ziel ist es, Betroffen stärker in dauerhafte Arbeit statt in kurzfristige Hilfsjobs vermittelt werden.

Wie hoch ist das Bürgergeld?

Mit der neuen Bürgergeld Reform werden die Regelbedarf zu Januar 2023 erhöht. Die aktuellen Erhöhungen nach Regelsatz und Regelbedarfsstufe findest du in dieser Tabelle:

Regelsatz Bürgergeld 2023

Quelle:

Bürgergeld Regelsätze

Quelle:

Welche Voraussetzungen muss ich für das Bürgergeld erfüllen?

Anspruch auf das Bürgergeld, haben alle Betroffenen, die

  • älter als 15 Jahre alt sind
  • das Rentenalter noch nicht erreicht haben
  • erwerbsfähig sind
  • bedürftig sind
  • ihren Wohnsitz in Deutschland haben

Arbeitslosigkeit ist keine zwingende Voraussetzung für das Bürgergeld. Das Bürgergeld unterstützt auch Bedürftige, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend mit ihrem Einkommen bezahlen können. Allerdings müssen hierzu alle vorrangigen Sozialleistungen (Kindergeld, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss für Kinder, Arbeitslosengeld, Erwerbsminderungsrente, Witwenrente, Waisenrente, Mutterschafts- / Elterngeld, Krankengeld, Bafög, Wohngeld) beantragt werden, da diese auf das Bürgergeld angerechnet werden.

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